Der Arbeitsmarkt hat sich stark verändert: Es fehlen Lehrlinge, Fach- und Führungskräfte. In vielen Branchen erleben wir heute einen Arbeitnehmermarkt. Doch wie finden und binden Unternehmen Mitarbeiter? Bei der Wahl des Arbeitsplatzes rangiert das Gehalt als Motivation nur noch auf Rang drei - das Einkommen ist also nicht mehr entscheidend. Daher stellt sich die Frage, nach der Motivation potenzieller Mitarbeiter.

Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen leiden, wenn Erfahrungen und Wissen sowie Nachwuchs- und Fachkräfte fehlen. Hinzu kommen veränderte Anforderungen an eine älter werdende Belegschaft. 

Mit der Schaffung attraktiver, zukunftsorientierter und altersgerechter Arbeitsplätze wird es möglich sein, künftig Fachkräfte und Auszubildende in derRegion zu halten und sogar neue zu gewinnen. Qualifikation, Work-Life-Balance und Gesundheit gehören zu den Grundvoraussetzungen für attraktive Arbeitsplätze. 

Jeweils 3-4 Themen als Kurzvortrag mit einer maximalen Dauer von 20 - 30 Minuten - das heißt für Sie als Personalverantwortlicher geballte Informationen in kurzer Zeit. Die Themen werden je nach Schwerpunkt wechseln. Die Termine finden ca. alle 2 Monate in verschiedenen Städten des Landkreises Ansbach, teilweise auch landkreisübergreifend statt.

Aktuelle Veranstaltung am 22.10.2019:  

Vortrag 1:  Wie vergraule ich einen Bewerber richtig?

„Der richtige Umgang mit dem Bewerber und zukünftigen Mitarbeitern – es klingt so simpel und hat viele Tücken. Nun hat das Unternehmen schon in den anspruchsvollen Zeiten Bewerber an der Hand, Zeit wird investiert, Gespräche geführt, Angebote formuliert und dann kommt die bittere Pille : Die Bewerber entscheiden sich für die Konkurrenz. Woran das liegen kann und welche Stellschrauben zu drehen sind, ist das Schwerpunkt-Thema dieses Vortrags, der sich mit Ernsthaftigkeit, aber auch mit Augenzwickern den Teufeln im Detail widmet.
Nicole Osbelt, Personalberaterin und Headhunterin für KMUs in ländlichen Räumen gibt mit Anekdoten aus dem Headhunter-Alltag einen Einblick, wie man Bewerber in kürzester Zeit so desillusioniert, dass sie garantiert nur kurz miteinander zu tun haben.“
 
In diesem Vortrag erhalten Sie grundlegende Informationen, wo und wie man die potenziellen neuen Mitarbeiter anspricht und welche Maßnahmen ein Unternehmen zu einem interessanten Arbeitgeber machen. Mit diesen Praxistipps können Unternehmen selbst Lösungsstrategien beim Fachkräfte und Azubimarketing entwickeln. Beispiele und konkrete Handlungsempfehlungen runden den Vortrag ab.

(Referentin: Nicole Osbelt, Osbelt CCPConsult, Merkendorf)

Vortrag 2:  Die betriebliche Altersversorgung (bAV) einfach verwalten – "Ist die endgültige Enthaftung des Arbeitgebers überhaupt möglich?"

Da das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) den Schutz der Arbeitnehmer zum Inhalt hat, werden Urteile zur bAV meist zu ungunsten des Arbeitgebers gefällt. Erfreulicherweise gibt es Ausnahmen. Bereits im BetrAVG ist geregelt, dass der Arbeitgeber seine Haftung enorm reduzieren kann, wenn er das “versicherungsvertragliche Verfahren” anwendet (Anspruchsbegrenzung). Die Anspruchsbegrenzung darf auch zum Nachteil des Arbeitnehmers angewandt werden. Durch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wurde die Anspruchsbegrenzung nicht nur bestätigt, sondern nochausgeweitet: bei korrekter Anwendung des versicherungs-vertraglichen Verfahrens tritt nun auch die endgültige Enthaftung des Arbeitgebers ein.

Die Kombination aus Betriebsrentengesetz und dem, am 01.01.2018 in Kraft getretenem Betriebsrentenstärkungsgesetz, hat die bAV endgültig zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt. Die Fragestellungen für eine reibungslose Verwaltung von Zusagen auf betriebliche Versorgung sind komplex wie nie zuvor. Personalverantwortliche stehen immer häufiger vor der Frage, wie sie mit den gestiegenen Anforderungen umgehen sollen um keine Haftung für das Unternehmen zu erzeugen und Zeit zu finden ihre eigentlichen Kernaufgaben zu bewältigen. Der Vortrag soll HR-Abteilungen mit Tipps aus der Praxis den Alltag erleichtern. Diese Problemstellungen und Fragen beantworten wir Ihnen:

  • Neuerungen durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz: Die Informations-, Aufklärungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers steigen.
  • Was ist bei der Einrichtung eines Versorgungswerks zu beachten?
  • Ist die endgültige Enthaftung des Arbeitgebers überhaupt möglich?
  • Ist die Sanierung von bestehenden, betrieblichen Altersversorgungskonzepten möglich?
  • Was tun, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden?
  • Imagegewinn - Welche Vorteile bringt die bAV dem Unternehmen?
  • Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Die Versorgungsordnung – Firewall für Ihr Unternehmen

Als Unternehmer sorgen Sie dafür, dass ihr Betrieb trotz Fachkräftemangel in Zukunft handlungsfähig bleibt. Dazu ist es wichtig, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Ein gut aufgestelltes Versorgungswerk ist ein weiteres wichtiges Element, um die eigenen Mitarbeiter zu binden. Das macht sie auch weniger anfällig für Abwerbeversuche durch die Konkurrenz. Gleichzeitig werden Sie so als Arbeitgeber selbst interessanter für Fach- und Führungskräfte. Deshalb ist ein betriebliches Versorgungswerk nicht nur ein Imagegewinn – es ist ein klarer Wettbewerbsvorteil, der durch hohe staatliche Förderungen dem Arbeitgeber nahezu keine Zusatzkosten verursacht.

(Referent: Anton Wittmann, Ansbach)

Vortrag 3: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Die Gehaltserhöhung durch Lohnoptimierung. Welche Bestandteile führe ich in mein Unternehmen problemlos ein?

Die nächste Gehaltserhöhung steht sichtlich an. Können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern besondere Extras bieten? Die beliebtesten Arbeitgeberleistungen – und wann sie steuerfrei sind.

Viele Mitarbeiter fühlen sich im Job unterbezahlt: Einer Umfrage von Infratest-dimap zufolge hätte knapp die Hälfte der Befragten gerne mehr Geld. Das kann zu einem Problem für Arbeitgeber werden, denn wenn Mitarbeiter dauerhaft unzufrieden mit ihrem Einkommen sind, leidet die Motivation. Im schlimmsten Fall machen sie nur noch Dienst nach Vorschrift. Nicht jeder Chef kann seinen Mitarbeitern aber mehr Gehalt bieten, und selbst wenn: Wegen der Steuern und Sozialabgaben kommt nur ein Teil einer Gehaltserhöhung bei den Angestellten an. Wer seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun will, hat aber Alternativen. Wir geben einen Überblick über gängige Arbeitgeberleistungen zur Lohnoptimierung und erklären, was Chefs beachten müssen, damit es am Ende nicht doch Ärger mit dem Finanzamt gibt.

(Referent: Markus Planner, Altdorf)

INFORMATIONEN:

Veranstaltungsort:             Gemeinde Neuendettelsau, Johann-Flierl-Str. 19, 91564 Neuendettelsau  - RATHAUS Sitzungssaal -

Datum:                                 22. Oktober 2019

Beginn:                                 18.30 Uhr (bis ca. 21.00 Uhr)

Kosten:                                 Die Veranstaltung ist für Sie und eine Begleitperson Ihres Unternehmens kostenfrei! Unternehmen der Beratungsbranche bezahlen den regulären Teilnahmebetrag von 85,00 Euro +   MwSt. pro Person.

Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen:

1. Der Teilnahmebetrag für die Teilnahme zum Forum für Personalverantwortliche und Ausbilder des Netzwerkes Fachkräfte ist für Sie und eine Begleitperson Ihres Unternehmens kostenfrei.

2. Ihr Unternehmen zählt zur Branche der Beratungsberufe: Hier beträgt der Teilnahmebetrag 85,00 Euro + MwSt. pro Person.

3. Nicht-Teilnahme nach Anmeldung: Sollten Sie trotzdem nicht zur Veranstaltung kommen können bitten wir Sie dies uns spätestens bis 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin schriftlich per E-Mail oder gerne auch telefonisch mitzuteilen.

4. Die Anmeldung ist verbindlich, begründet jedoch bis zur Annahme keinen Anspruch auf Teilnahme. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, wenn wir bis 3 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin keine Absage (schriftlich oder per E-Mail) erteilt haben.

5. Programmänderungen, Änderung der Reihenfolge von Vorträgen oder Workshops, Austausch von Referenten behält sich der Veranstalter vor.

6. Für Unfallschäden, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstalter übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von den eigenen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 7.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dinkelsbühl.

8. Ihre Daten werden für die Organisation der Veranstaltung verwendet und mittels elektronischer Datenverarbeitung unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert. Bei der Veranstaltung werden Bilder und Videomitschnitte gefertigt, die ausschließlich zur internen Verwendung auf Datenträgern gespeichert und zum Teil veröffentlicht werden.  Mit Ihrer Anmeldung auf unserer Homepage www.netzwerk-fachkraefte.de geben Sie Ihre Einwilligung, dass wir Sie per Fax, E-Mail oder Telefon kontaktieren, sowie Ihre Daten den Mitinitiatoren zur Verfügung stellen dürfen. Sollten Sie die Einwilligung nicht in dieser Form geben wollen, so vermerken Sie dies bitte in der Anmeldung. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Referenten:

Nicole Osbelt

Als Master Business Coaching & Change Management (M.A. BCCM), hat sie Ihre Wurzeln in der Betriebswirtschaft (B.A. BW) Fachrichtung Personalwirtschaft, Organisations- & Change Management, EPL, zudem ist sie zertifizierte Mediatorin.  Lange Jahre in der Projektabwicklung für internationale Fluggesellschaften eines weltweit agierenden Unternehmens tätig. Nachfolgend verantwortlich in der Automotive Branche in operativen und strategischen Produktionsbereichen, sowie Prozess- und Produktkoordination. Inhaberin der Osbelt CCP Consult und Geschäftsführerin des Standortes Nürnberg der EXECUTIVE SERVICES GROUP. Zudem arbeitet Frau Osbelt als Dozentin, Trainerin und Promovendin zum Thema Change Management an der Hochschule Ansbach.

www.esgroup-nuernberg.de

Anton Wittmann

Seit 35 Jahren erstellt Anton Wittmann Konzepte für die betriebliche Versorgung für Unternehmen und deren Mitarbeiter. Er ist Betriebswirt bAV (FH) und bAV-Advisor (FH). Als Dozent und verantwortlicher Projektmanager (bAV) für die Deutsche Maklerakademie tätig, berät er Versicherungskonzerne und freie Berater zum Thema betriebliche Altersversorgung. Er und sein Team arbeiten nach einem qualifizierten Beratungsablauf der Hochschule für angewandte Wissenschaft. Sie erfüllen damit höchste Standards in der Beratung von Unternehmen und koordinieren für diese die Beratungsabläufe sowie die anschließende Verwaltung von betrieblicher Altersversorgung. Dabei geht es nicht nur um die Implementierung, sondern auch um die Sanierung von Versorgungswerken, in denen z. B. wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

www.wittmann-finanzgruppe.de

Magnus Planner

Magnus Planner ist Steuerberater aus Altdorf bei Nürnberg und Spezialist für steuerfreie Arbeitgeberleistungen.

www.planner-scheffler.de

Partner:

Anmeldeformular:

  • 22/10/2019
  • Rathaus Neuendettelsau
  • 18.30 Uhr bis 21.30 Uhr
  • Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei!
  • Anmeldeschluss: 21/10/2019
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