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Aktives Management von Pensionsrisiken

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Warum ist aktives Management von Pensionsrisiken für Unternehmen aller Größenordnungen wichtig? Weil nach dem Betriebsrentengesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ausschließlich der Arbeitgeber (ArbG) für die Erbringung der Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verpflichtet ist.

D.h., die hauptsächlichen Risiken der bAV, die hier nur auszugsweise genannt werden, wie: Langlebigkeit, Inflation, Zinssenkungen, Bilanzverschlechterung, Liquiditätsverschlechterung, neue Urteile oder Gesetzesnovellierungen und nicht zuletzt die Verwaltung der bAV durch die eigene Personalabteilung, die, wenn wir die o.a. Risiken betrachten, schlichtweg überfordert ist, müssen vom ArbG kontrolliert und gemanagt werden. Die Kernkompetenz der Unternehmen und Personalabteilungen liegt jedoch auf ganz anderen Gebieten.

Die Herausforderungen des Unternehmensalltags machen das sichere Management der bAV durch eigene Anstrengung für die meisten Unternehmen schier unmöglich. Auslagerung der Aufgaben, ganz oder teilweise, sind in der jüngeren Vergangenheit ein gangbarer Weg für viele Firmen geworden um Risikomanangement zu betreiben und sich gleichzeitig auf die eigenen Kernkompetenzen zu konzentrieren.

Nachstehend einige Themen, die aktuell in der bAV neugestaltet werden sollten:

Zum 01.01.2022 tritt die „letzte Stufe“ des BRSG in Kraft. Spätestens dann, müssen auch alle Altzusagen den gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss erhalten. Arbeitgeber, die dies versäumen, haften gegenüber Ihren Arbeitnehmern für die entgangene Altersversorgung. D.h., alle Altverträge sind auf die Höhe des richtigen Zuschusses zu prüfen und an den Versorgungsträger zu überweisen. Darüber hinaus ist eine arbeitsrechtlich eindeutige Erklärung dort nötig, wo bereits Zuschüsse des Arbeitgebers gezahlt werden, dass diese Zuschüsse mit den verpflichtenden Zuschüssen nach BRSG verrechnet werden sollen. Ansonsten ist der Arbeitgeber vermutlich zur zusätzlichen Zahlung nach BRSG verpflichtet.

Intensiver auf die notwendigen Aktualisierungen der betrieblichen Altersversorgung und die entsprechenden Riskmanagement-Maßnahmen einzugehen, lässt diese kurze Zusammenfassung leider nicht zu.

Bei Fragen zu diesem wirklich sehr umfangreichen Themengebiet erreichen Sie unseren Netzwerk Fachkräfte Spezialisten Anton Wittmann aus Ansbach wie folgt.

a.wittmann@consello-real-value.de

0171-485 44 28 oder 0981-481 69 68

Außerdem haben Sie am kommenden Forum fürPersonalverantwortliche und Ausbilder in Dinkelsbühl am 24.06.2021 Ihre Fragen direkt und unverbindlich an Herrn Wittmann zu richten.